03.03.2017 | Informationen

Annerkennung – Was ist zu tun

In dem Moment, wo ein Asylbewerber zum anerkannten Flüchtling wird, ändert sich seine Flüchtlingseigenschaft.

Die Zuständigkeit und die Leistungsgewährung gehen von der Gemeinde Wadersloh auf das Jobcenter des Kreises Warendorf über.

Welche Punkte mit Erhalt der Flüchtlingseigenschaft zu beachten sind, können dem Anerkennung – Was ist zu tun – Wadersloh